Januar 21, 2025

Der Pflegegrad im Detail: Wir klären auf, worauf es wirklich ankommt

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Christian Weber – Pflegeberater bei Sanera

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Um Leistungen wie Geldzahlungen oder professionelle Pflege von der Kranken- bzw. Pflegekasse zu erhalten, benötigen Betroffene einen Pflegegrad. Dieser wird direkt bei der Pflegekasse beantragt. Hier gibt es jedoch häufig einen Irrtum: Viele Menschen denken, dass ihnen allein aufgrund eines bestimmten Krankheitsbildes ein Pflegegrad zusteht. Entscheidend für die Pflegegradeinstufung ist jedoch eine andere Frage: Wo benötigt die betroffene Person Unterstützung, weil bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr eigenständig bewältigt werden können?

Das bedeutet, dass bei jedem Antragsteller hinterfragt wird, ob er die jeweilige Aktivität selbstständig bewältigen kann und in welchem Umfang er gegebenenfalls die Unterstützung anderer Personen benötigt. In diesem Artikel beschreiben wir die Kriterien und Fähigkeiten, deren Unterstützungsbedarf zu einem Pflegegrad führt. Dabei klären wir auch, welche Punkte zwar in einem Pflegegutachten erfasst werden, jedoch keine direkte Auswirkung auf die Punkteanzahl des Pflegegrads haben.

Welche Kriterien für die Bemessung des Pflegegrads wichtig sind

Das Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist umfassend und detailliert. Es ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass nicht alle Aspekte des Gutachtens in die Bewertung des Pflegegrads einfließen.

In der folgenden Auflistung finden Sie zunächst die Kriterien, die direkten Einfluss auf den Pflegegrad haben. Anschließend präsentieren wir Ihnen die Kriterien, die keinen direkten Einfluss auf die Anzahl der Punkte ausüben.

Kriterien, die direkte Auswirkungen auf den Pflegegrad haben

  • Modul 1: Mobilität
    10% der Punkte
    In diesem Modul wird beurteilt, wie selbstständig eine Person sich bewegen, aufstehen und fortbewegen kann. Typische Einschränkungen können Schwierigkeiten beim Gehen, Treppensteigen oder dem Transfer vom Bett in den Rollstuhl sein.
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    15% der Punkte (der höhere Wert aus Modul 2 und 3 wird gewertet)
    Hier wird bewertet, wie gut eine Person kognitive Fähigkeiten einsetzt und kommunizieren kann. Die Einstufung in einen Pflegegrad berücksichtigt Probleme wie Vergesslichkeit, Orientierungslosigkeit und Schwierigkeiten in der Kommunikation.
  • Modul 3: Verhaltensweise und psychische Problemlagen
    15% der Punkte (der höhere Wert aus Modul 2 und 3 wird gewertet)
    Dieses Modul untersucht Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme, beispielsweise aggressive Verhaltensweisen, Ängste oder depressive Verstimmungen. Die Beurteilung dieser Kriterien ist wichtig, um den Bedarf an Betreuung und Unterstützung zu ermitteln. Psychische Gesundheit ist hierbei ein zentraler Aspekt.
  • Modul 4: Selbstversorgung
    40% der Punkte
    Die Selbstständigkeit bei der täglichen Körperpflege und Ernährung steht in diesem Modul im Fokus. Bewertet wird unter anderem die Fähigkeit, sich selbst zu waschen, zu kleiden und zu essen. Hinweise und Tipps zur Förderung der Selbstversorgung können die Lebensqualität erheblich verbessern.
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
    20% der Punkte
    Hier wird geprüft, wie gut eine Person in der Lage ist, mit spezifischen Anforderungen aufgrund von Krankheiten oder Therapien umzugehen. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Einnahme von Medikamenten und der Umgang mit medizinischen Geräten.
  • Modul 6: Soziale Kontakte und Aktivitäten
    15% der Punkte
    Das letzte Modul bewertet die Fähigkeit zur sozialen Interaktion und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Rolle von Angehörigen und deren Unterstützung spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Soziale Kontakte sind für das Wohlbefinden und die Integration in die Gemeinschaft wichtig.

Kriterien, die keine direkte Auswirkung auf den Pflegegrad haben

  • Pflegeaufwand in Stunden der Pflegeperson (Ziffer 5.2. im Gutachten)
  • Fortbewegung im außerhäuslichen Bereich (Ziffer 6.1. im Gutachten)
  • Teilnahme an Aktivitäten (Ziffer 6.1. im Gutachten)
  • Haushaltsführung (Ziffer 6.1. im Gutachten), wie Einkaufen, Aufräum- und Reinigungsarbeiten

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Sabine Brander, Pflegeberaterin bei Sanera

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